Härtefallfonds für Haushalte (Heizkostenfonds)

Härtefallfonds für Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen

Private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten. 

Auf der Website des Umweltministerium können Sie sich informieren und Anträge stellen. 

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte