Bauleitplanung
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neuwiesen – 3. Änderung“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.06.2025 des Büros Braun + Nagel aus Eberstadt.
Ziel der Planung:
Mit der 3. Änderung sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Neuwiesen“ ergänzt werden. Ziel ist es, Betriebe des Beherbergungsgewerbes im eingeschränkten Gewerbegebiet (GE/E) auszuschließen, um die vorhandenen gewerblichen Entwicklungsflächen weiterhin prioritär solchen Betrieben zur Verfügung zu stellen, die auf die Ausweisung eines Gewerbegebiets zwingend angewiesen sind.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit von
Montag, 14. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, 15. August 2025
im Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Str. 2, 74251 Lehrensteinsfeld im 1. OG, Zimmer 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich wird der Entwurf auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.lehrensteinsfeld.de/bauleitplanung bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Str. 2, 74251 Lehrensteinsfeld abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Lehrensteinsfeld, 11.07.2025
gez. Benjamin Krummhauer, Bürgermeister