Digitale Bauherrenmappe

Digitale Bauherrenmappe

Liebe Bauherren/-innen,

wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, in unserer Gemeinde zu bauen. In dieser digitalen Bauherrenmappe mit Ansprechpartnern, sowie verschiedenen Anträgen und Formularen, können Sie Informationen und Anregungen zu verschiedenen Fragen erfahren. Gerne können Sie sich natürlich auch persönlich an unsere Mitarbeiter vom Bauamt wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unten. 

Vor Beginn der Bauarbeiten bitten wir Sie, einen Termin mit unserem Gemeindevollzugsbediensteten, Herrn Müller, Tel. 0 71 34 51 22 58 , für eine Vor-Ort-Besichtigung an Ihrem Baugrundstück zu vereinbaren. Er dokumentiert vor und nach der Baumaßnahme vorhandene bzw. entstandene Schäden an Randsteinen, Straßenlampen etc.
Nach Fertigstellung wird Herr Müller - ebenfalls nach Terminabsprache - eine Schlussabnahme durchführen.  

Sollte öffentlicher Verkehrsraum zur Aufstellung eines Krans, Bauwagens, Container oder für Baumaterial benötigt werden, bitten wir Sie, rechtzeitig einen Antrag auf Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen. Für eine Straßensperrung benötigen Sie eine Anordnung auf verkehrsregelnde Maßnahmen. Ein Antrag ist beim Landratsamt Heilbronn - Straßenverkehrsbehörde - 14 Tage vor Beginn einzureichen.

Sollten Sie noch Fragen haben, oder Ihr gesuchtes Dokument/Formular hier nicht gefunden haben, können Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern im Bauamt melden. 

Hinweis: Änderung der Landesbauordnung
An die Bauherrinnen und Bauherrn sowie Architektinnen und Architekten → Am 25.11.2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten, mit folgender Auswirkung:
Bauanträge sind ab sofort beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn als untere Baurechtsbehörde und nicht mehr bei der Gemeinde einzureichen. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind ausdrücklich gesondert zu beantragen.


Vorgaben für digitale Bauanträge

Hier finden Sie die Vorgaben zur Einreichung digitaler Bauanträge. 

Photovoltaikpflicht

Seit dem 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaikpflicht nun auch für alle neuen Wohngebäude.
Für grundlegende Dachsanierungen wird die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Hier gilt der Baubeginn ab dem 1. Januar 2023.  

Natur- und Artenschutz

Ziel des Naturschutzes ist, den Artenreichtum der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Unter diesem Link finden Sie hilfreiche Informationen.

Weitere Informationen

Sie benötigen noch weitere Informationen zum Wohnbau oder Gewerbebau in Lehrensteinsfeld? Auf diesen Seiten können Sie sich ebenfalls informieren. 

Aufstellung eines Krans, Containers, etc.

Beeinträchtigung öffentlichen Raums durch Aufstellung eines Krans, Containers, etc.

Straßensperrung

Beeinträchtigung des Straßenverkehrs. Hierfür muss eine Straßensperrung beantragt werden. 

Unsere aktuelle
Polizeiverordnung

Hier finden Sie die aktuelle Polizeiverordnung der Gemeinde Lehrensteinsfeld. 

NetzeBW Hausanschluss

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung bzgl. eines Netzanschlusses, sei es Baustrom oder auch der Hausanschluss

Unitymedia/Vodafone

Hier finden Sie den Kundenbereich von Unitymedia/Vodafone: Kontakt, Beratung, Hilfe-Themen

Wasseranschluss / 
Gasanschluss HNVG

Im Downloadbereich der HNVG finden Sie alle Formulare bzgl. eines Wasser-/Gasanschlusses

Weitere Formulare

Hier finden Sie weitere Formulare zum Thema "Bauen" die Sie vielleicht interessieren könnten. 


Ihre Ansprechpartner im Bauamt

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