Grillstelle an der Schutzhütte gesperrt

Waldbrandgefahr

Akute Wald-/Grasbrandgefahr - Grillstelle an der Schutzhütte gesperrt

Durch die anhaltende Trockenheit besteht in den Wäldern zwischenzeitlich eine Wald-/ Grasbrandgefahr. Schon die kleinste Unachtsamkeit oder der leichtsinnige Umgang mit dem offenen Feuer
z.B. auch eine unachtsam aus dem Autofenster weggeworfene Zigarettenkippe kann einen Brand auslösen. Daher ist das Grillen bzw. das Anzünden von Feuer an der Grillstelle an der Schutzhütte „Steinacker“ bis auf Weiteres verboten. Auf die strafrechtlichen Folgen im Falle von Brandstiftungen weisen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin.

Verboten ist 

  • Feuer im und am Wald außerhalb von ausgewiesenen Grillstellen zu entzünden. 
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten 
  • Im Wald zwischen 01. März bis zum 31. Oktober zu rauchen
  • Befahren von Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen 
  • Feuer im Offenland muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein; 


Feuermeldung: Bei Feuer und Notfall den Notruf 112 wählen! 


Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt Lehrensteinsfeld