Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lehrensteinsfeld bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations- technik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen und redaktionellen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot dieses Webauftritts.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 04.02.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Aktuelle Versionen:

  • 1.1 ab 04.02.2020
  • 1.0 bis 03.02.2020

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Technische Maßnahmen:

  • Einhaltung aktueller Web-Standards
    • HTML5
    • CSS3
  • Einsatz des BITV 2.0 Moduls des Herstellers Chamaeleon AG
    • Kontrastswitcher
    • Tab-Navigation (Unterstützung eines Bildschirmvorlesers)
    • Untertitel für lokale Videos

Redaktionelle Maßnahmen:

  • Verzicht auf vorwiegend grafische Navigationselemente und grafische Überschriften
  • Einsatz von relativen Schriftgrößen in der Webseite, damit alle Schriften weitgehend skalierbar sind
  • Tabellen mit Auszeichnung von Überschriften, Kopfzeilen und Spalten
  • Direkte Trennung von Inhalt und Design
  • Einsatz von Piktogrammen und unterstützende Symbolik zum Text

Weitere Umsetzungen werden folgen. Verbesserungsvorschläge gegenüber sind wir aufgeschlossen.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur öffentlichen Stelle:

Kontakt zur Landes-Behindertenbeauftragte

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/