Haben Sie ein gültiges Reisedokument?

Haben Sie ein gültiges Reisedokument?

Urlaubszeit – Reisezeit 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor Beginn der anstehenden Urlaubsreise Ihre Personalausweise und Reisepässe auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Auch in Zeiten offener (EU)-Grenzen ist es notwendig ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen. 
Je nach Reiseziel wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor der Urlaubsreise, welche Reisedokumente Sie für die Einreise in das Urlaubsland
benötigen. 

Seit dem 01.01.2024. können grundsätzlich keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Für Kinder werden deshalb jetzt auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
Für die Ausstellung eines Personalausweises und Reisepasses wird der bisherige Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Wurde bei der Gemeinde Lehrensteinsfeld bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt, wird noch eine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde sowie ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit benötigt.
Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder benötigen wir außerdem die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen. Das Formular können Sie hier herunterladen. Ggf. wird noch ein Nachweis über das Sorgerecht benötigt. 

Die Personen für die ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden soll, müssen persönlich erscheinen. Die Kosten für den Personalausweis betragen 37,00 € bzw. 22,80 € bei Personen unter 24 Jahren sowie für den Reisepass 70,00 € bzw. 37,50 € bei Personen unter 24 Jahren. Die Gebühren sind direkt bei der Antragstellung zu bezahlen! 

Wegen des großen Andrangs bei der Bundesdruckerei dauern Reisepässe zurzeit 8 – 10 Wochen. Bitte
stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag! 

Ausweispflicht 
Wir machen darauf aufmerksam, dass Deutsche, im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Tel. 07134/9848-13 wenden