Information zur Grundsteuer in Lehrensteinsfeld

Information zur Grundsteuer in Lehrensteinsfeld

Warum habe ich schon einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten?

Zum 01.01.2025 ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Dabei wurden alle Grundstücke nach neuen Kriterien bewertet.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet das:
Erst wenn alle neuen Grundsteuermessbescheide der Finanzämter vorliegen, kann zuverlässig beurteilt werden, welcher Hebesatz notwendig ist, um ein vergleichbares Steueraufkommen wie bisher zu erreichen.

 

Warum kam die Information erst jetzt?

Der Gemeinderat hat sich mehrfach mit der neuen Grundsteuer befasst. Da jedoch bis Ende 2024 noch nicht alle Messbescheide vorlagen, wurde bewusst keine vorschnelle oder spekulative Anpassung vorgenommen.

Die entscheidende Sitzung fand nach dem letzten Redaktionsschluss des Nachrichtenblatts statt. Deshalb konnte die öffentliche Information erst jetzt erfolgen.
Die Grundsteuerbescheide mit dem angepassten Hebesatz mussten jedoch aus verwaltungsrechtlichen Gründen bereits zu Jahresbeginn versandt werden.

 

Was hat sich konkret geändert?

Nach Abschluss der Veranlagungsarbeiten durch das Finanzamt liegt nun eine belastbare Datenbasis vor. Daraus ergibt sich folgendes Bild für die Grundsteuer B:

Jahr

Hebesatz

Aufkommen

2024

395 %

390.800 €

2025 (bei 168 %)

168 %

374.400 €

Mit dem bisherigen Hebesatz von 168 % wäre das Grundsteueraufkommen unter das Niveau von 2024 gefallen.

Die Summe aller Messbeträge beträgt aktuell 222.857,14 €.
Um wieder auf ein vergleichbares Gesamtaufkommen zu kommen, wurde der Hebesatz daher auf 180 % angepasst.

 

Was bedeutet „Aufkommensneutralität“?

Die sogenannte Aufkommensneutralität bedeutet:

  • Die Gemeinde nimmt insgesamt nicht mehr ein als vor der Reform.
  • Sie bezieht sich nicht auf den einzelnen Grundstückseigentümer, sondern auf das Gesamtaufkommen.

Durch die Anpassung auf 180 % wird das Grundsteueraufkommen voraussichtlich wieder das Niveau des Jahres 2024 erreichen.

 

Warum war diese Anpassung notwendig?

  • Die Gemeinde wollte keine unnötige Mehrbelastung, solange die Zahlen unsicher waren.
  • Jetzt liegen erstmals vollständige und verlässliche Daten vor.
  • Gleichzeitig müssen kommunale Aufgaben und anstehende Investitionen weiterhin solide finanziert werden.

Mit dem neuen Hebesatz wird eine stabile und verlässliche Haushaltsplanung ermöglicht, ohne die Grundsteuer gezielt als Einnahmequelle auszuweiten.

 

Wichtig zu wissen

Die Grundsteuerreform kann dazu führen, dass einzelne Eigentümer mehr oder weniger zahlen als bisher, obwohl das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Ursache hierfür sind ausschließlich die neuen Bewertungsgrundlagen des Bundes.

Bei Fragen zu individuellen Messbeträgen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Fragen zum Hebesatz und zur kommunalen Entscheidung beantwortet die Gemeindeverwaltung gerne.

 

Unser Anspruch

Lehrensteinsfeld setzt die Grundsteuerreform sachlich, transparent und verantwortungsvoll um — ohne vorschnelle Entscheidungen und ohne versteckte Mehrbelastungen.