Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2025 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Steinackerstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Bebauungsplan mit Begründung und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden ab dem 04.08.2025 im Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Zimmer 3, während der üblichen Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme bereitgehalten. Zusätzlich sind die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde
Lehrensteinsfeld elektronisch zugänglich.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lehrensteinsfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
- die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahresfrist beanstandet hat.
Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle von Vermögensnachteilen gemäß §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
Lehrensteinsfeld, den 28.07.2025
gez. Benjamin Krummhauer
Bürgermeister