Wahlscheinanträge: Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlscheinanträge über das Internet oder       QR-Code für die Landtagswahl am 08. März 2026 

Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum im Wahlkreis oder durch Briefwahl wählen wollen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein berechtigt zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises 20 Neckarsulm. Mit den Briefwahlunterlagen können Sie
bereits vor dem Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben.

Die Beantragung des Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (z. B. E-Mail, Telefax) oder in elektronischer Form erfolgen. Zur schriftlichen Beantragung können Sie den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens abgedruckten Antrag benutzen, ein handschriftlich unterschriebenes Fax (Fax-Nr. 07134/9848-27)
übermitteln oder den elektronischen Wahlscheinantrag verwenden. 

Für den elektronischen Wahlschein klicken Sie bitte hierzu auf den Link

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Sie müssen die Daten auf dem Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigungsschreiben in das Antragsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre
Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Der Antrag muss Wahlbezirk, Wählernummer, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übersandt. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät für den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. 

Sie können den Antrag auch in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen beim Rathaus Lehrensteinsfeld, Ellhofener Str. 2, 74251 Lehrensteinsfeld, Bürgerbüro im EG
vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin Tel. 07134/9848-13. 

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Sie können hierzu die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens verwenden. 

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Die Beantragung eines Wahlscheins über das Internet ist nur bis Donnerstag 05.März 2026 um 12.00 Uhr möglich. 

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 18.00 Uhr, im Rathaus Lehrensteinsfeld
eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Wahlbrief muss deshalb bei der Deutschen Post AG so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er am Samstag vor dem Wahltag noch regulär zugestellt werden kann. Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig zugestellt. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Frau Kuntze, Tel. 07134/9848-13.