Härtefallfonds für Haushalte

Heizkostenfonds

Härtefallfonds für Haushalte, die mit
nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen


Private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten. Das Umweltministerium arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung, damit die Haushalte in Baden-Württemberg diese Unterstützung unkompliziert digital beantragen können.

Es werden Rechnungen aus dem Zeitraum 1.1.2022 bis 1.1.12.2022 berücksichtigt. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. 


Auf der Website des Umweltministerium können Sie sich über den aktuellen Stand der Vorbereitungen und letztendlich der Antragstellung selbst, informieren. 

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-energiepreisen-und-entlastungen