Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steinackerstraße“ im beschleunigten Verfahren


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steinackerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung


• Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen,
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Steinackerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.04.2025 des Büros Braun + Nagel aus Eberstadt. 

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die beiden Bebauungspläne „Hofwiesen“ und „Lauch“ aus den 1960er Jahren an die veränderten Nutzungsstrukturen im dörflichen Ortskernbereich von Lehrensteinsfeld anzupassen.

• Entwurfsbeschluss

Ebenso hat der Gemeinderat am 10.04.2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Steinackerstraße“ in der Fassung vom 10.04.2025 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierzu wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung

 

von Montag, 28. April 2025 bis einschließlich Dienstag, 03. Juni 2025

 

im Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld im 1. OG (Zimmer 3 - Frau Altenburg) während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

Gleichzeitig sind die Unterlagen auch unten stehend einsehbar. 

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld abgegeben werden. Die eingegangenen Anregungen werden behandelt und das Ergebnis mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (während der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können n (§ 4a Abs. 5 BauGB). 

Lehrensteinsfeld, 25.04.2025 

gez. Benjamin Krummhauer,
Bürgermeister