Anmeldung eines Sterbefalls

Anmeldung eines Sterbefalls

Aktuelle Hinweise für die Bestattungsunternehmen:

Wir bitten um Übersendung der erforderlichen Unterlagen vorab per Scan an nebenstehende Mailadresse. Sie werden benachrichtigt, wenn die Unterlagen fertig sind und die Urkunden abgeholt werden können.

Der Sterbefall ist uns unverzüglich mitzuteilen, innerhalb der gesetzlichen Anzeigefrist.


Liebe Angehörige,

bei einem Todesfall treten viele Fragen auf.

Wir möchten Sie mit nachstehenden Hinweisen bezüglich Beurkundung und Bestattung informieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich vormittags von 8:00 - 12:00 Uhr an o.g. Sachbearbeitung.
 

  • Wer ist für die Sterbefallbeurkundung zuständig?
    Das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetragen ist.

 

  • Gibt es eine Anzeigefrist?
    Jeder Sterbefall soll spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

  • Sterbefall zuhause
    Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder die integrierte Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter dem Euronotruf 112.

    Nach Erhalt der ärztlichen Todesbescheinigungen können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen.

    Sie können Ihr Bestattungsinstitut mit der Sterbefallanzeige beim Standesamt beauftragen oder den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen.

 

  • Benötige Unterlagen für eine Sterbefallanzeige
    Todesbescheinigung (erhältlich vom Arzt), blauer Vordruck mit Durchschlag
    Grauer verschlossener Umschlag vom Arzt
    War der Verstorbene außerhalb von Lehrensteinsfeld wohnhaft, ist eine erweiterte Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde kostenpflichtig zu besorgen

    Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

    Bei allen Verstorbenen:
    Geburtsurkunde aus dem Stammbuch oder eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister

    Bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich:
    Heirats- oder Eheurkunde aus vorhandenem Stammbuch und/oder Ablichtung aus dem Familienbuch. Alternativ eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit Hinweisen.

    Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich:
    Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten. Alternativ eine aktuell beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit dem Hinweis der Eintrag Sterbefall des Ehegatten

    Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich:
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    Alternativ: aktuelle beglaubigte Eheregisterablichtung mit dem Hinweis der Eintragung der Scheidung

 
Die Urkunden entnehmen Sie bitte einem evtl. vorhandenen Stammbuch.

Aktuelle Urkunden können Sie gebührenpflichtig bei den Standesämtern anfordern, in denen das jeweilige Ereignis stattfand z.B. eine Ablichtung aus dem Geburtenregister bekommen Sie beim Standesamt des Ortes, wo die Geburt stattfand und beurkundet wurde.
Das Formular zur Anforderung von Personenstandsurkunden finden Sie hier.

 

  • Welche Gebühren fallen an?
    Die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Gebührenfreie Sterbeurkunden erhalten Sie für Zwecke der Krankenversicherung und Renten. 

    Lediglich für die Ausstellung weiterer gewünschter Sterbeurkunden (für die Bestattung, private Zwecke) werden pro Urkunde 20 EUR fällig.

 

  • Nachlassangelegenheiten:
    Das Nachlassgericht beim Amtsgericht wird von dem Sterbefall durch das Standesamt des Wohnsitzes schriftlich informiert.

    Bei Fragen zu Erbschaftsangelegenheiten setzen Sie sich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung.