Kirchenaustritt

Kirchenaustritt


Die Erklärung des Kirchenaustritts kann bei folgenden Stellen erklärt werden:

  1. Vor dem Standesbeamten Ihres Wohnortes 
  2. Vor jedem Notar

 
Die Erklärung kann beim Standesamt nur persönlich abgegeben werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Kirchenaustritt nicht online über das Internet erfolgen kann.
Vereinbaren Sie deshalb für Ihren Kirchenaustritt einen Termin.

Mitzubringen sind: 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sofern vorhanden Geburtsurkunde mit Taufvermerk. Alternativ sollten Sie Ihr Taufdatum und/oder den Taufort in Erfahrung bringen.
  • Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

 Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 46,00 €.

Weitere Hinweise: 

Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserklärung wirksam.

Der Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Pfarramt des Wohnortes zu erklären